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wittenberg-net GmbH Gesellschaft für Informations- und Kommunikationsdienste

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen – Sprachdienste

 

wittenberg-net GmbH Gesellschaft für Informations- und Kommunikationsdienste (nachfolgend wittenberg-net) bietet Telekommunikationsdienstleistungen an.

Sprachdienste umfassen einerseits eine dauerhafte Voreinstellung – auch „Preselection“ genannt - und andererseits eine direkte Netzanbindung. Beide Dienste sind selbstständige Einheiten.

Für Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der wittenberg-net gelten folgende Bedingungen:

 

 

1.       Vertragsgegenstand

 

1.1.    Für die Leistungen der wittenberg-net gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern und soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Des Weiteren gelten alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

 

1.2.    Angebote der wittenberg-net erfolgen grundsätzlich freibleibend, d.h. sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen; ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme (Auftragsbestätigung) des Auftrages durch wittenberg-net nach der Prüfung der Bonität des Kunden (siehe Ziff. 7 dieser AGB) zustande. Die gegenseitigen vertraglichen Leistungen sind für den Dienst „Preselection“ jedoch erst dann geschuldet, wenn der Teilnehmernetzbetreiber des Kunden technisch die dauerhafte Voreinstellung der vertragsgegenständlichen Anschlüsse im Netz von wittenberg-net  vorgenommen hat.

 

1.3.    Bereitstellungszeitangaben der wittenberg-net erfolgen nach größtmöglicher planerischer Sorgfalt. Ihre Einhaltung unterliegt jedoch der jeweiligen Auslastung und Anfrage; verbindliche Termine bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich bezeichnet sein. Die Einhaltung – auch von verbindlichen – Bereitstellungszeitangaben setzt ferner die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungs- und sonstigen vertraglichen Pflichten des Kunden voraus.

 

1.4.    wittenberg-net ermöglicht dem Kunden, im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten über das Netz der wittenberg.net Sprachtelefonverbindungen herstellen zu lassen. Mit Ausnahme der Netzkennziffern anderer Telekommunikationsanbieter gilt dies für alle Verbindungen.

 

1.5.    Für den Dienst „Preselection“ erbringt wittenberg-net nicht alle in der Telekommunikationsuniversaldienstleistungsverordnung enthaltenen Leistungen.

 

1.6.    wittenberg-net ermöglicht dem Kunden im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten über das Netz der wb-net, Sprachtelefonverbindungen herstellen zu lassen, die über eine direkte Netzanbindung realisiert werden.

 

 

2.       Preise und Zahlungsbedingungen

 

2.1.    Die Berechnung der Leistungen erfolgt auf der Grundlage  der vereinbarten Preise. Soweit keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen worden ist, sind von wittenberg-net erbrachte Leistungen nach Maßgabe der jeweils aktuellen allgemeinen Preisliste der wittenberg-net zu vergüten.

Der Kunde hat auch diejenigen Vergütungen zu zahlen, die durch eine unbefugte Benutzung des Anschlusses durch Dritte in seinem Risiko- und Verantwortungsbereich entstanden sind. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.

 

2.2.    Soweit nicht anders vereinbart wurde, verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollten für die vereinbarten Leistungen zusätzliche Steuern anfallen, sind diese von dem Kunden ebenfalls zu übernehmen.

 

2.3.    wittenberg-net ist berechtigt, ihre Preise auch während der Laufzeit des Vertrages zu ändern. Erhöhungen sind dem Kunden mindestens einen Monat im Voraus anzukündigen. Erfolgt die Änderung zu Ungunsten des Kunden, ist der Kunde innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die beabsichtigte Änderung wirksam werden soll. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung bei wittenberg-net.

 

2.4.    Die Gesprächsgebühren werden nach in Anspruchnahme der Leistungen monatlich in Rechnung gestellt. Dabei werden Entgelte für einzelne Gespräche auf den jeweils nächsten vollen Cent-Betrag aufgerundet.

  

2.5.    Für den Dienst  der direkten Netzanbindung erfolgt die Abrechnung wiederkehrender Vergütungen jeweils  mit der im Folgemonat erscheinenden Telekommunikationsrechnungen; Teile eines Kalendermonats werden anteilig auf der Basis von 30 Tagen pro Monat abgerechnet. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, entstehen wiederkehrende Vergütungen in dem Zeitpunkt in dem der Kunde die betreffende Leistung mit der Möglichkeit ihrer Inanspruchnahme bereitgestellt wird, sollte ein Zeitpunkt für den Beginn der Nutzung vereinbart sein und die Leistung von dem Kunden gleichwohl vorab in Anspruch genommen werden, entsteht die Vergütung bereits mit der ersten Inanspruchnahme der Leistung. Die Abrechnung nutzungsabhängiger Vergütung erfolgt nach Inanspruchnahme der Leistung.

 

2.6.    Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen sind sämtliche Vergütungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug, netto Kasse, zur Zahlung fällig.

 

2.7.    Beanstandungen von Rechnungen bezüglich nutzungsabhängiger Vergütungen müssen von dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch  innerhalb von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber wittenberg-net erhoben werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt vorbehaltlich Ziff.2.7. dieser AGB als Genehmigung; wittenberg-net wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei der Erhebung begründeter Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

 

2.8.    War der Kunde ohne Verschulden verhindert, die Einwendungsfrist einzuhalten, so kann er die Einwendung zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses nachholen. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten des Kunden oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht wurden, trifft wittenberg-net keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.

 

2.9.    Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht ein zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

 

 

3.       Verzug

 

3.1.           Gerät der Kunde

 

3.1.1.  für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung, oder

 

3.1.2.  in einem Zeitraum der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der geschuldeten Vergütung in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann wittenberg-net das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigem Grund bleibt vorbehalten.

 

3.2.    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist er verpflichtet, an wittenberg-net für die Dauer der Verzögerung zusätzlich Zinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zusätzlich Zinsen zu zahlen, soweit er keinen geringeren Schaden nachweist; wittenberg-net bleibt der Nachweis eines höheren Schadens und die Geltendmachung sonstiger bzw. darüber hinausgehender Ansprüche und Forderungen unbenommen.

 

3.3.    Gerät wittenberg-net mit Leistungen in Verzug, so richtet sich ihre Haftung nach Ziff. 10 dieser AGB und den Bestimmungen der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung (TKV). Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wittenberg-net eine von dem Kunden unter Kündigungsandrohung schriftlich gesetzte Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss.

 

 

4.                 Anschlusssperre

 

4.1.    Bei Zahlungsverzug des Kunden ist wittenberg-net nach den Bestimmungen der TKV berechtigt, den Anschluss bezüglich der von wittenberg-net zu erbringenden Leistung zu sperren. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75,-€ in Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Vergütungen ungekürzt zu zahlen.

 

4.2.    Ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist kann wittenberg-net den Anschluss sperren, wenn

 

4.2.1.    der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung

aus wichtigem Grund des Vertragsverhältnisses gegeben hat, oder

 

4.2.2.    eine Gefährdung der Einrichtung des Anbieters,

insbesondere  des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht, oder

 

4.2.3.  das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maß ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ein Fall missbräuchlicher Nutzung vorliegt oder der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre das Entgelt für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.

 

 

5.                 Vertragsänderungen

 

5.1.    wittenberg-net ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie eventuelle sonstige Vereinbarungen – auch während der Laufzeit des Vertrages – zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monates nach der Mitteilung davon gebrauch macht. In der Änderungsmitteilung weist wittenberg-net den Kunden auf dieses Sonderkündigungsrecht hin. Rückwirkende Vertragsänderungen sind nut Maßgabe von § 28 Abs. 4 TKV zulässig.

 

5.2.    Bei der Bereitstellung/Inanspruchnahme von Diensten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können ausländische Gesetze, Verordnungen oder sonstige landesspezifischen Besonderheiten dazu führen, dass der Vertrag nicht der vorgesehenen Art und Weise durchgeführt werden kann bzw. Anpassungen des Vertrages erforderlich werden. In diesem Fall gilt Ziff. 13.5 dieser AGB entsprechend.

 

 

6.        Nutzungsbedingungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

 

6.1.    Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Nutzung des Netzes und der damit zur Verfügung gestellten Dienste einschlägigen Nutzungsbestimmungen des jeweiligen Betreibers/Anbieters sowie die maßgeblichen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen einzuhalten; insbesondere wird er nur hierfür zugelassene Geräte, Einrichtungen bzw. Anwendungen an das Netz anschließen.

 

6.2.    6.2.    eleidigenden, verleumderischen, sitten- und/oder geFür den ordnungsgemäßen und rechtmäßigen Inhalt seiner Übermittlung ist der Kunde verantwortlich. Über die von wittenberg-net betriebenen Telekommunikationswege dürfen keine beleidigenden, verleumderischen, sitten- und/oder gesetzeswidrigen Inhalte verbreitet oder einer solchen Verbreitung Vorschub geleistet werden.

 

6.3.    Der Kunde steht dafür ein, dass diese Verpflichtungen auch von seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen eingehalten werden; er hat wittenberg-net auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritten freizustellen, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren.

 

6.4.    Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seines Namens (bei Firmen auch die Änderung der Rechtsform, der Rechnungsanschrift und des Geschäftssitzes), seiner Adresse, seiner Rufnummer bzw. seines Rufnummerblockes, seiner Bankverbindung (nur im Falle der Vereinbarung des Lastschriftverfahrens) und grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag der Eröffnung des Konkursverfahrens, Zwangsvollstreckung) sowie die Beendigung seines mit dem Teilnehmernetzbetreiber bestehenden Vertragverhältnisses unverzüglich anzuzeigen oder durch einen Beauftragten mitteilen zu lassen.

 

 

7.       Bonitätsprüfung

 

7.1     wittenberg.net behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei der für den Sitz des Kunden  zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschatz für allgemeine Kreditsicherung), bei Geschäftskunden über Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften, Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten aufgrund nichtvertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von wittenberg-net erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird wittenberg-net die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

 

7.2     Der Kunde kann bei der für ihn zuständigen Schufa-Gesellschaft oder Wirtschaftsauskunftei (auf Anfrage nennt wittenberg-net dem Kunden die Anschriften der Unternehmen) Auskunft über seine ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die Unternehmen speichern die Daten um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit oder die Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldenermittlung geben zu können.

 

 

8.      Sicherheitsleistung

 

8.1     wittenberg-net ist berechtigt, von dem Kunden in folgenden Fällen eine nicht zu verzinsende Sicherheitsleistung oder eine Bürgschaftserklärung eines in der europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes in Höhe des durchschnittlichen Rechnungsbetrages der letzten drei planmäßigen Rechnungen zu verlangen:

 

8.1.1   wenn der Kunde eine Rechnung nicht  fristgerecht bezahlt und ein Zahlungsrückstand schon zu einer Sperre geführt hat, die nicht länger als 12 Monate zurückliegt;

 

8.1.2   bei bevorstehenden oder eröffneten gerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzverfahren;

 

8.1.3   bei gerichtlich angeordneter Zwangsvollstreckung

 

8.2     Bei Nichterbringung der Sicherheitsleistung oder Bürgschaft ist wittenberg-net nach entsprechender Mahnung mit Hinweis auf die Folgen der Unterlassung der Sicherheitserbringung berechtigt, den betroffenen Service auszusetzen oder zu sperren und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

 

 

9.      Entstörungsdienst

 

9.1    Im Fall einer bei wittenberg-net auftretenden Netz- und/oder sonstigen Leistungsstörung wird wittenberg-net nach Eingang der Störungsmeldung durch den Kunden im nachfolgenden genannten zeitlichen Rahmen angemessene Maßnahmen einleiten, um die Störung zu beheben. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erbringt wittenberg-net ihre Leistungen zur Beseitigung von Netzstörungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich, die Leistungen zur Beseitigung aller übrigen Störungen in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen); innerhalb dieser Bereitschaftszeiten stehen wittenberg-net vier Stunden Zeit bis zur Einleitung der Maßnahmen zur Beseitigung der betreffenden Störung zur Verfügung.

 

9.2    Der Kunde hat die im Zusammenhang mit den Arbeiten des Entstörungsdienstes veranlassten Maßnahmen gesondert zu vergüten, sofern die Störung von ihm oder seinen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist oder die Ursache der Störung sonst aus seinem Risiko- und/oder Verantwortungsbereich stammt, ohne dass sie von wittenberg-net zu vertreten sind.

 

 

10.    Haftung

 

Die Haftung der wittenberg-net, einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter sowie Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen, richtet sich nach folgenden Maßgaben.

 

10.1    Wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie aus dem Produkthaftungsgesetz haftet wittenberg-net nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt. Im Übrigen gilt folgendes:

 

10.2    Für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden im Sinne von § 7 Abs. 2 TKV ist die Haftung für jeden Einzelfall auf 12.500 Euro je Nutzer beschränkt. Die Höchstgrenze für die Summe sämtlicher Schadensersatzansprüche aller Geschädigten beträgt in diesem Fall gemäß § 7 Abs. 2 TKV 10 Millionen Euro je schadensverursachendes Ereignis; übersteigt die Summe der Einzelschäden, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu ersetzen sind, die Höchstgrenze von 10 Millionen Euro, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

 

10.3    Unbeschadet von Ziffer 12.2 ist die Haftung für andere als für Vermögensschäden auf 25.000 Euro pro Einzelfall und insgesamt – für alle Schadensfälle, die innerhalb eines Vertragsjahres entstehen – auf maximal 125.000 Euro beschränkt.

Im Falle lediglich leichter Fahrlässigkeit haftet wittenberg-net jedoch nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter  „Kardinalpflichten“) und nicht für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden. Im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz erfolgt eine Haftung ohne die vorangestellten Einschränkungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

 

10.4    Unbeschadet von Ziffer 9.1 ist eine Haftung für die Folgen höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen und sonstige Unwetter sowie die nicht nur kurzzeitige Unterbrechung der Stromversorgung etc.) sowie für sonstige Ursachen, die von wittenberg-net nicht zu vertreten sind, ausgeschlossen.

 

10.5    Für die Leistung anderer Netzbetreiber, die nicht Erfüllungsgehilfen der wittenberg-net sind, ist eine Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Wittenberg-net haftet weiterhin nicht, falls sie ihre vertraglich geschuldeten Leistungen nicht erbringen kann, weil Dritte ihre Netzkapazitäten nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für Schäden, deren Ursache im Bereich von Netzen Dritter liegt.

 

11      Fernmeldegeheimnis und Datenschutz

 

11.1    Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekannt werdenden Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an denen  der jeweils andere Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt (insbesondere Betriebs- und Geschäftgeheimnisse) – auch für die Zeit nach Beendigung ihrer Geschäftsbeziehungen – geheim zuhalten. Die Vertragspartner werden dafür Sorgetragen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- und Offenlegungspflichten bleiben ebenso unberührt wie die zu Erbringung der Leistungen erforderliche und/oder zweckdienliche Verwendung von Informationen.

 

11.2    wittenberg-net darf personenbezogene Daten der Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienstleistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Bestandsdaten dürfen ferner durch wittenberg-net verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikationsdienstleistungen der wittenberg-net erforderlich ist und der Kunde im Auftrag eingewilligt hat.

 

11.3     Verbindungsdaten, insbesondere Rufnummern des Anrufers oder des Angerufenen, personenbezogene Berechtigungskennungen, Kartennummern, Standortkennungen von Verbindungen sowie in Anspruch genommene Dienste dürfen von wittenberg-net im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

 

11.4     Der Kunde kann nach seiner Wahl verlangen, dass Verbindungsdaten nach dem Rechnungsversand vollständig oder unter Kürzung der letzten drei Zielrufnummern bis zu 80 Tagen gespeichert oder gelöscht werden. Spätestens 80 Tage nach Rechnungsversand werden die Verbindungsdaten gelöscht. Werden die Daten entsprechend der Wahl des Kunden gelöscht, ist wittenberg-net von der Pflicht zur Vorlage dieser  Daten zum Beweiß der Richtigkeit der Entgeltabrechnung frei.

 

11.5     wittenberg-net darf Verbindungsdaten speichern und übermitteln, soweit es für die Abrechnung der wittenberg-net mit anderen Unternehmen, insbesondere mit der Kreditkartengesellschaft des Kunden oder  Kommunikationsnetzbetreibern, erforderlich ist.

 

11.6     wittenberg-net ist berechtigt, auch personenbezogene Daten, die ihr im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekannt werden, nach Maßgabe und im zulässigen Rahmen der einschlägigen Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern, zu übermitteln sowie sonst zu verarbeiten und zu nutzen.

 

 

12.     Laufzeit und Kündigung

 

12.1    Die Laufzeit des jeweiligen Vertrages ergibt sich aus der betreffenden Auftragsbestätigung. Im Falle einer vereinbarten Mindestlaufzeit kann der Vertrag erstmals nach deren Ablauf von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Soweit das Vertragsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um ein Jahr bzw. nichts anderes vereinbart wurde.

12.2    Die Kündigung unbefristeter Vertragsverhältnisse ist jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres möglich (365 Tage).

 

12.3    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten vorbehalten. Sämtliche Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

13.     Schlussbestimmungen

 

13.1    Forderungen, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis darf der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens der wittenberg-net abtreten bzw. übertragen.

 

13.2    Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und wittenberg-net unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

13.3    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen ist für beide Seiten Wittenberg/Lutherstadt, sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Öffentliches Sondervermögen handelt. Für alle Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Wittenberg/Lutherstadt ausschließlicher Gerichtsstand

 

13.4    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; wittenberg-net widerspricht der Einbeziehung und Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden.

 

13.5    Sollten eine ohne mehrere Regelungen dieser Bedingungen und/oder eventuell ergänzender Vertragsvereinbarungen unwirksam sein oder  werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Vertragspartner eine Regelung treffen, die dem gewollten rechtlichen Ergebnis und dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt. Vertragslücken sind im Wege ergänzender Vertragsauslegung nach Treu und Glauben so auszufüllen, wie dies redliche Vertragspartner bei Vertragsabschluß vereinbart hätten, sofern ihnen die Regelungsbedürftigkeit bekannt gewesen wäre.

 

 


 

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