Hinweis: Neue Regeln für Überweisungen ab Oktober 2025
Seit dem 1. Oktober 2025 gelten europaweit neue Vorschriften für Überweisungen. Hintergrund ist die EU-Verordnung 2024/886, die für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen soll.
Bisher haben Banken bei einer Überweisung lediglich die IBAN-Angabe geprüft. Jetzt müssen sie zusätzlich kontrollieren, ob der angegebene Empfängername auch tatsächlich zur IBAN passt. Stimmen die Angaben nicht überein, wird die Überweisung nicht ausgeführt. Ziel der neuen Regelung: Die Empfängerprüfung soll Überweisungen sicherer machen und Betrugsversuche deutlich erschweren.
Wichtig für Sie:
Für alle Zahlungen muss bei der Überweisung als Empfängername der Unternehmensname angegeben werden. Für eine Guthabenüberweisung benötigen wir, sofern Sie kein SEPA-Mandat für Guthabenauszahlungen erteilt haben, in schriftlicher Form neben der IBAN künftig auch den Namen des Kontoinhabers.